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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Bei Zivil- und Grundwehrdienst wird Kindergeld länger gezahlt

Der Zeitraum für Kindergeldzahlungen kann sich nach dem Abschluss der Ausbildung um die gesamte Zivildienst- oder Grundwehrdienstzeit verlängern. Das entschied der Bundesfinanzhof München in seinem Urteil. Die Richter gaben damit dem Kläger Recht, der bemängelte, dass von der Familienkasse nicht zehn, sondern lediglich neun Monate von der Dienstzeit seines Sohnes bei den Zahlungen angerechnet worden seien.

Aus dem Urteil geht des Weiteren hervor, dass dieser Zahlungszeitraum auch nicht gekürzt werden darf, wenn der Zivi- oder Grundwehrdienst nicht zum Monatsersten angetreten wurde (Az.: III R 4/10).




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