Reformen: Das ändert sich zum 1. Juli
Zum 1. Juli 2008 treten zahlreiche Reformen in Kraft, die für die Betroffenen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Rente und Hartz IV teilweise Verbesserungen mit sich bringen.
Seit 1995 werden bei der Pflege erstmals die Leistungen verbessert: Das Pflegegeld für alle Pflegestufen wird erhöht, und auch die Zuschüsse für ambulante Leistungen steigen. Darüber hinaus haben Angehörige durch die Reform Anspruch auf eine sechsmonatige, unbezahlte Pflegezeit sowie eine zehntägige Freistellung, falls ein Familienmitglied kurzfristig versorgt werden muss. Im Gegenzug steigt allerdings auch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen dann sogar 2,2 Prozent.
Durch die Reformen erhalten sowohl Rentner als auch Hartz IV-Empfänger ab dem 1. Juli eine geringfügige Steigerung ihrer Bezüge. Die Renten steigen um 1,1 Prozent, der Hartz IV-Regelsatz erhöht sich leicht von 347 auf 351 Euro monatlich.
Jeder gesetzlich Versicherte hat nun ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung. Außerdem können Eltern ihre dreijährigen Kinder auf Kosten der Versicherung von einem Kinderarzt untersuchen lassen.
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