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Aktuelles

Equal Pay Day

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen liegt immer noch bei 18 Prozent. Der SoVD beteiligt sich an der Protestaktion für gleiche Bezahlung.

So hat der SoVD den März zum Gleichstellungsmonat ausgerufen und rund um die Aktionstage, Equal Pay Day, Equal Care Day (29. Februar) und dem Internationalen Frauentag (8. März) eine Themenseite mit Dossiers, Interviews und weiteren Informationen zur Gleichstellungspolitik online gestellt.

Auch der SoVD Kreisverband Salzgitter hat sich an der Aktion beteiligt. So haben vier Frauen des SoVD Kreisverbands Salzgitter Taschen mit Informationsmaterial in der Innenstadt von Salzgitter Lebenstedt verteilt um auf die weiterhin bestehende Lohnlücke hinzuweisen.

Entlastung für Leistungsbeziehende und Menschen ohne aktuellen Anspruch möglichNachforderungen für Energiekosten erwartet: Was bei Bürgergeld, Grundsicherung und Wohngeld wichtig ist

Salzgitter. Bis Ende des Jahres landen in den Briefkästen der Bürger*innen die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für 2022 – viele Betroffene müssen aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten mit Nachforderungen rechnen. Was Sozialleistungsbeziehende und auch Menschen, die aktuell keinen Leistungsanspruch haben, deshalb sozialrechtlich unbedingt wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Salzgitter.

Bürgergeld-Empfänger*innen sowie Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, bekommen ihre Heizkosten grundsätzlich von den Leistungsträgern erstattet – dazu zählt auch die Befüllung von Tanks mit Öl, Gas, Pellets, Holz oder anderen Brennstoffen. Wegen der stark gestiegenen Energiekosten müssen sich Betroffene allerdings auf Nachforderungen einstellen, wenn sie in den kommenden Wochen ihre Jahresabrechnungen erhalten. Damit auch diese Mehrkosten übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. „Für Empfänger*innen von Grundsicherung ist es wichtig, dass sie ihren Antrag beim Sozialamt im Monat der Fälligkeit stellen. Sind sie zu früh oder zu spät dran, kann es sein, dass Betroffene auf den Kosten sitzenbleiben“, informiert Adriano Kovac, SoVD-Berater*in in Salzgitter. Wer eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen möchte, hat etwas mehr Zeit. „Hier gilt im Anschluss an den Fälligkeitsmonat eine erweiterte Frist von drei weiteren Monaten. In diesem Zeitraum können Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden“, weiß Kovac.

Wachsam sein sollte auch, wer derzeit keine Sozialleistungen bezieht. „Durch die hohen Energiekosten kann erstmalig ein Anspruch auf Bürgergeld, Grundsicherung sowie Wohngeld oder ein einmaliger Anspruch auf Kostenübernahme der Nachforderung entstehen“, so Kovac. Beim Wohngeld können übrigens auch für Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen mit kleinem Einkommen berechtigt sein, wie zum Beispiel Rentner*innen. Auch hier gilt, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit eingereicht werden muss.

Bei Fragen zu Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld sind die Berater*innen des SoVD in Salzgitter gerne behilflich. Sie sind unter 05341 88460 oder info.salzgitter@sovd-nds.de erreichbar.

Hohe Pflegeheimkosten: Wohngeld und Hilfe zur Pflege können entlastenLeistungen können bezogen werden, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen

Salzgitter. Wissen Pflegeheimbewohner*innen aufgrund der stark gestiegenen Pflegeheimkosten nicht, wie sie mit ihrer Rente den Platz im Pflegeheim noch finanzieren sollen, können sie unter Umständen Wohngeld oder Hilfe zur Pflege beziehen. Welche Voraussetzungen Betroffene für einen Anspruch auf die Leistungen erfüllen müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Salzgitter.

Viele Pflegeheimbewohner*innen können durch die enorm gestiegenen Pflegeheimkosten die Finanzierung ihres Platzes im Heim oft nicht mehr stemmen. Reichen die Rente und etwaiges weiteres Einkommen sowie das Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten zu tragen, können Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben und die Leistung über den Wohngeldantrag für Heimbewohner*innen beantragen. „Als wichtigste Voraussetzung gilt, dass keine anderen Sozialleistungen wie beispielsweise die Hilfe zur Pflege bezogen werden“, informiert Adriano Kovac aus dem SoVD-Beratungszentrum in Salzgitter.

Die Hilfe zur Pflege selbst kann ab Pflegegrad 2 auch eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Entlastung sein. „Hierbei handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe. Daher werden Einkommen und Vermögen einer Bedarfsgemeinschaft insgesamt betrachtet“, weiß Kovac. Wohnt zum Beispiel nur der*die Ehepartner*in in einer Pflegeeinrichtung, muss der*die Zuhausewohnende sich nur in einer Höhe an den Pflegeheimkosten beteiligen, die es ihm*ihr weiterhin erlaubt, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Reichen die finanziellen Mittel der Eltern nicht aus, kann das Sozialamt Unterhaltsforderungen an die Kinder stellen. „Das ist allerdings nur ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich“, so Kovac.

Gerne beantworten die Berater*innen des SoVD in Salzgitter weitere Fragen zum Thema Pflege. Der Verband ist telefonisch und per E-Mail erreichbar (05341 88460, info.salzgitter(at)sovd-nds.de).

Konkrete Forderungen an Politik in den Bereichen Pflege, Wohngeld & Co.„Schwarzbuch sozial“: SoVD veröffentlicht Ungerechtigkeiten

Hannover. Am heutigen Mittwoch hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sein aktuelles „Schwarzbuch sozial“ mit den größten Ungerechtigkeiten aus seinem Beratungsalltag vorgestellt: Da leidet eine Frau an einer schweren neuroimmunologischen Erkrankung (ME/CFS), geht auf zwei gesunden Beinen in die Reha und kommt im Rollstuhl wieder heraus. Da muss ein Sohn Sozialhilfe für seine Eltern beantragen, weil die Kosten im Pflegeheim exorbitant gestiegen sind. Da muss eine Ausbilderin fünf Jahre um ein Hörgerät kämpfen, das sie dringend für ihren Job benötigt. Vielen dieser Fälle liegen ungerechte Gesetze, wirtschaftliche Erwägungen und oft auch mangelndes Fingerspitzengefühl zugrunde. Deshalb stellt der SoVD ganz konkrete Forderungen an Behörden, Ämter und die Politik. 

Hannover. Am heutigen Mittwoch hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sein aktuelles „Schwarzbuch sozial“ mit den größten Ungerechtigkeiten aus seinem Beratungsalltag vorgestellt: Da leidet eine Frau an einer schweren neuroimmunologischen Erkrankung (ME/CFS), geht auf zwei gesunden Beinen in die Reha und kommt im Rollstuhl wieder heraus. Da muss ein Sohn Sozialhilfe für seine Eltern beantragen, weil die Kosten im Pflegeheim exorbitant gestiegen sind. Da muss eine Ausbilderin fünf Jahre um ein Hörgerät kämpfen, das sie dringend für ihren Job benötigt. Vielen dieser Fälle liegen ungerechte Gesetze, wirtschaftliche Erwägungen und oft auch mangelndes Fingerspitzengefühl zugrunde. Deshalb stellt der SoVD ganz konkrete Forderungen an Behörden, Ämter und die Politik. 

Eine große Verunsicherung zeigt sich laut SoVD insbesondere im Bereich Pflege. Hier hat sich die Anzahl der Verfahren in der Beratung mehr als verdoppelt. „Das betrifft insbesondere das Thema Einstufung in einen Pflegegrad. Seit Jahren gibt es immer wieder Probleme bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst“, berichtet Sackarendt. Dies habe sich noch einmal deutlich verschärft. „Außerdem kommen immer mehr Menschen zu uns, weil sie nicht mehr wissen, wie sie den hohen Eigenanteil für ihren Platz im Pflegeheim noch zahlen sollen“, so der Vorsitzende weiter. Gerade in den vergangenen Monaten seien diese Kosten rasant gestiegen. „Langfristig muss unser Pflegesystem auf komplett neue Füße gestellt werden. Kurzfristig kann die Landesregierung aber schnell Abhilfe schaffen und die Investitionskosten übernehmen“, fordert Sackarendt. Diese machten immerhin etwa ein Fünftel des Eigenanteils aus. „Damit wäre den Pflegebedürftigen schon sehr geholfen und sie müssten nicht mehr Sozialhilfe beantragen, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben“, macht er deutlich. 

Mit dem „Schwarzbuch sozial“ will Niedersachsens größter Sozialverband vor allem bei der Politik den Finger in die Wunde legen. „Wir nutzen das Schwarzbuch dazu, um deutlich zu machen, welche negativen Konsequenzen zahlreiche Gesetze für Menschen haben, denen es ohnehin schon nicht gut geht“, ergänzt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. 

Durch die Inflation und die enormen Preissteigerungen der vergangenen Jahre seien noch mehr Menschen finanziell stark belastet. „Das gilt gerade für Bezieher*innen von Bürgergeld, Wohngeld und Grundsicherung“, erläutert Swinke. Sie hätten zusätzliche Kosten von ihren ohnehin schon geringen Regelsätzen stemmen müssen. Das zeigten auch die SoVD-Zahlen deutlich: Die Berater*innen haben im Bereich der Grundsicherung rund 35 Prozent mehr Verfahren geführt als im Jahr zuvor. Beim Wohngeld hat sich die Zahl sogar mehr als verdoppelt. 

„Um weiter steigende Armut zu verhindern, müssen die Regelsätze stärker erhöht werden, die für Januar geplanten Anhebungen reichen bei Weitem nicht“, betont der Vorstandsvorsitzende. Auch die Kindergrundsicherung sei ihren Namen nicht wert: „Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes. In der derzeitigen Ausrichtung wird sie Kinderarmut nicht verhindern.“ 

Insgesamt vertritt der SoVD in Niedersachsen die Interessen von rund 280.000 Menschen in den Bereichen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Bürgergeld und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht. Und das mit Erfolg: Im vergangenen Jahr hat der Verband rund 53 Millionen Euro an einmaligen Nachzahlungen für seine Mitglieder erstritten. Das sind circa 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der geführten Verfahren ist um etwa 13 Prozent gestiegen. 

Das „Schwarzbuch sozial“ ist im Internet unter www.sovd-nds.de im Bereich Service/Flyer und Broschüren abrufbar (https://bit.ly/3RbXUOy). 

Nur in begründeten Einzelfällen darf Vertrauensperson ausgeschlossen werden Begleitperson bei medizinischer Begutachtung erlaubt

Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt: Betroffene haben grundsätzlich das Recht, bei einer medizinischen Begutachtung durch eine*n Sachverständige*n von einer Vertrauensperson begleitet zu werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Begleitperson ausgeschlossen werden. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erläutert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Salzgitter.

Damit ein medizinisches Gutachten, etwa zur Feststellung einer Erwerbsminderung, erstellt werden kann, müssen Betroffene durch eine*n medizinische*n Sachverständige*n untersucht werden. Hier haben zu Begutachtende grundsätzlich einen Anspruch darauf, von einer Vertrauensperson begleitet zu werden – das hat ein Gerichtsurteil entschieden. „Die Begutachtungssituation ist für viele sehr belastend. Die Begleitung durch eine Person des Vertrauens wie beispielsweise einer*einem Familienangehörigen kann ihnen Sicherheit geben“, betont Adriano Kovac aus dem SoVD-Beratungszentrum in Salzgitter.  

Der Ausschluss einer solchen Begleitperson ist nur in begründeten Einzelfällen möglich – zum Beispiel, wenn die objektive und unverfälschte Untersuchung durch ihre Anwesenheit gefährdet wird. „Beispielsweise bei bestimmten psychischen Erkrankungen oder je nach Beziehung zwischen Betroffener*Betroffenem und ihrer*seiner Begleitung kann das der Fall sein“, weiß Kovac.

Für weitere Fragen rund um eine Begutachtung sowie das Thema Rente stehen die Berater*innen des SoVD in Salzgitter gerne zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD telefonisch und per E-Mail (05341 88460, info.salzgitter(at)sovd-nds.de).

Krankenkasse verweigert medizinische TherapieSoVD setzt für 88-Jährigen Weiterbehandlung mit wirksamem Medikament durch

Wegen einer Erbkrankheit kommt es bei Franz Müller (Name geändert) immer wieder zu starkem Blutverlust. Obwohl eine neuartige medizinische Therapie die Blutungen lindert, will seine Krankenkasse das wirksame Medikament nicht mehr bezahlen. Dagegen hat der 88-Jährige mit Hilfe des SoVD erfolgreich Widerspruch eingelegt und die Fortführung der Behandlung erreicht.

Franz Müller lebt seit seiner Geburt mit Morbus Osler, einer erblich bedingten krankhaften Erweiterung der Blutgefäße. In jungen Jahren beeinträchtigte ihn die Krankheit kaum. „Ich hatte gelegentlich Nasenbluten. Aber wirklich eingeschränkt hat mich das nicht“, berichtet Müller. Seinem Beruf konnte er ohne Einschränkungen nachgehen und auch im Alltag machte die Erkrankung keine nennenswerten Probleme. Nachdem er allerdings im Rentenalter eine Herzoperation überstanden hatte und Medikamente zur Blutverdünnung nehmen musste, kam es zu starkem Blutverlust. Die behandelnden Ärzte versuchten zwar, die betroffenen Gefäße zu veröden, um Blutungen unter anderem im Bauchraum zu stoppen, doch das blieb ohne Erfolg. „Es gab Situationen, in denen mir alle zwei Wochen Bluttransfusionen verabreicht wurden, um den Blutverlust auszugleichen“, so der 88-Jährige. Hinzu kamen Schmerzen und Unwohlsein.

Um das Problem in den Griff zu bekommen, hatte Müllers behandelnder Arzt angeregt, ihn mit dem Wirkstoff Bevacizumab zu behandeln. Das Medikament - ein humanisierter monoklonaler Antikörper – richtet sich gegen das Gefäßwachstum. So soll der Blutverlust gestoppt werden. Eigentlich kommt der Wirkstoff in der Krebstherapie zum Einsatz, um Tumorzellen zu bekämpfen. Doch es gibt Studien, die einen positiven Effekt auf Patienten belegen, die an Morbus Osler leiden.

Schon der erste Einsatz des Medikamentes zeigte bei Müller die gewünschte Wirkung. Weitere Bluttransfusionen benötigte der Rentner zunächst nicht. Doch dann erhielt der 88-Jährige eine Nachricht von seiner Krankenkasse BKK. Es wurde eine medizinische Begutachtung angeordnet. Dann folgte der Bescheid, dass die Therapie mit dem Wirkstoff einzustellen sei. Dies wurde unter anderem damit begründete, dass die Bluttransfusionen sowie operative Behandlungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Gefäßblutungen ausreichend seien. Als grundlegendes Argument führte die BKK an, dass es für die Behandlung seiner Erbkrankheit mit dem Wirkstoff Bevacizumab keine Zulassung gebe. „Ich war schon sehr überrascht, weil ich mich nach der Therapie mit dem Medikament viel besser gefühlt habe“, sagt Müller.

Gegen den Bescheid der Krankenkasse legte Müller deshalb mit Unterstützung des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) Widerspruch ein. „Der Widerspruch war begründet, weil es Herrn Müller nachweislich durch das Medikament besser ging. Er brauchte über fünf Monate keine Bluttransfusion mehr. Nebenwirkungen zeigten sich nicht“, sagt Adriano Kovac, Leiter des SoVD-Beratungszentrums Salzgitter, der Müller unterstützt hatte. Die bisherigen Versuche, den 88-Jährigen mit Gefäßverödungen zu behandeln, seien erfolglos geblieben. Daher sei ein sogenanntes „Off-label use“ des Wirkstoffs Bevacizumab zu rechtfertigen, zumal der durch Morbus Osler ausgelöste Blutverlust durchaus lebensbedrohlich sein kann. Dem Widerspruch legte der Sozialberater die entsprechenden medizinischen Belege bei, die Müllers Arzt zur Verfügung stellte.

Der Widerspruch hatte Erfolg. Nach einigen Abwägungen stimmte die BKK der weiteren Behandlung mit Bevacizumab zu, wenn auch mit dem Vorbehalt, dass die Weiterführung der Therapie vorerst auf sechs Monate zu begrenzt ist. Die Behandlungserfolge seien nachzuweisen, um die Behandlungen weiter zu gewähren.

Müller ist erleichtert, dass sich die Krankenkasse bewegt hat und ihm nun die Therapie ermöglicht. „Ich bin sicher, dass mir das Medikament hilft“, sagt der 88-Jährige. Dem SoVD ist er dankbar für die rechtliche Beratung in dieser Frage. „Das war für mich eine große Hilfe“, so der Rentner.

Online-Vortrag informiert zu Umgang mit digitalen Daten

Der Alltag vieler Menschen wird zunehmend digitaler. Doch einmal im Netz übermittelte und gespeicherte Daten bleiben auch nach dem Tod bei den jeweiligen Anbieter*innen. Welche Regelungen Nutzer*innen deshalb frühzeitig treffen sollten, thematisiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Salzgitter in seinem kostenfreien Online-Vortrag „Digitales Erbe“ am 26. Oktober 2023 von 16 bis 17.30 Uhr.

Die Nutzung zahlreicher sozialer Netzwerke, die Kommunikation via E-Mail und Messenger-Diensten, der Austausch von Fotos per Instagram oder sonstigen Cloud-Diensten: Daten, die im Netzt übermittelt und abgespeichert werden, verbleiben auch nach dem Tod der Nutzer*innen bei den jeweiligen Anbieter*innen. Aber auch beispielsweise eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, sich darum zu kümmern, was mit ihren digitalen Daten passieren soll. „Daher ist es für jede*n ratsam, ihre*seine Daten im Blick zu behalten und früh genug Regelungen zu treffen. Darum wird es in meinem Vortrag ‚Digitales Erbe‘ gehen“, informiert Referent Frank Rethmeier, Regionalleiter des SoVD in Hannover. Die Online-Veranstaltung findet am 26. Oktober 2023 von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt.

Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bis zum 23. Oktober unter weiterbildung(at)sovd-nds.de anzumelden. Den Teilnahmelink erhalten Angemeldete spätestens am Vortragstag in einer E-Mail. Mehr Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe und weiteren geplanten Veranstaltungen sind unter www.sovd-nds.de zu finden. 

Informationsveranstaltung zum Thema Hausnotruf der Johanniter

Wohngeld: Anspruch auch für Pflegeheimbewohner*innen

Aufgrund der enorm gestiegenen Pflegeheimkosten wissen viele Pflegebedürftige in Niedersachsen nicht mehr, wie sie ihren Platz im Pflegeheim noch bezahlen sollen. Mit der Einführung des „Wohngelds plus“ können mehr Betroffene aber finanziell entlastet werden. Denn: Auch Pflegeheimbewohner*innen können Wohngeld beantragen.

Durch die Einführung des „Wohngelds plus“ haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeldleistungen. Das gilt auch für Pflegebedürftige – sowohl, wenn sie zu Hause gepflegt werden, als auch für Pflegeheimbewohner*innen. Bei uns in Niedersachsen gibt es einen Wohngeldantrag extra für Pflegeheimbewohner*innen, den Betroffene ausfüllen können.

Wichtig für einen Leistungsanspruch: Es dürfen keine weiteren Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter bezogen werden. Zudem prüft die Wohngeldstelle Einkünfte und das Vermögen. Letzteres wird allerdings erst berücksichtigt, wenn es mehr als 60.000 Euro beträgt. Zusätzlich zum Wohngeldantrag sind weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Auszug aus dem Heimvertrag, aktuelle Rentenbescheide oder Kontoauszüge erforderlich. Werden die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt, richtet sich die Höhe des Wohngelds nach dem Mietniveau der Region, in dem sich das Pflegeheim befindet.

Für weitere Fragen rund um das Wohngeld stehen die Berater*innen des SoVD in Salzgitter zur Verfügung und sind außerdem gerne beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Der Verband ist telefonisch unter 05341 88460 oder per Mail an info.salzgitter(at)sovd-nds.de erreichbar.