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Helfer führen durch Dschungel der Behördenschreiben

Helfer führen durch Dschungel der Behördenschreiben

Berater des Sozialverbandes nehmen Mitgliedern einen Teil der Bürokratiearbeit ab

Von Thomas Saalfeld

Jede Menge guter Ratschläge von Verwandten und Freunden, zig verschiedene Antragsformulare und Informationen aus den unterschiedlichsten Medien. Wer soll da durchsteigen? Rund um Themen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Rentenanträge, Sozialhilfe oder auch Rundfunkgebührenbefreiung ist der Durchschnittsbürger schnell mit seinem Latein am Ende. 

Dort springt häufig der Sozialverband Deutschland (SoVD) in die Bresche. Er unterhält allein in Niedersachsen 60 Beratungszentren. In den Blumentriften 62/2. Stock liegt das Salzgitteraner Beratungsbüro.

„Mal geht es um einen Rentenbescheid, mal um eine höhere Pflegestufe, das Durchsetzen von Ansprüchen gegenüber Arbeitsamt oder Berufsgenossenschaften“, sagt Annika Fehse. Die Juristin ist seit Mai Beraterin des SoVD-Kreisverbandes Salzgitter. Die 29-Jährige hilft bei den Anträgen für Sozialleitungen und legt Widersprüche ein, wenn Anträge abgelehnt werden. Im härtesten Fall wird eine Klage vor dem Sozialgericht eingeleitet. Dann übernimmt Regionalleiter Kai Bursie aus Braunschweig. Er trägt zwar keine schwarze Robe, aber er nimmt dort mündlich und auch schriftlich die Interessenvertretung der Verbandsmitglieder wahr. Denn wer  beraten und/oder vor Gericht vertreten werden will, der muss SoVD-Mitglied sein.

Die Mitglieder kommen meist dann, wenn es ihnen unter den Fingernägeln brennt,  deshalb bemühen sich um nicht allzu lange Wartezeiten auf den Beratungstermin. So kämpft Ursula B. um eine höhere Pflegestufe für eine Verwandte, die sie allein pflegt. Annika Fehse empfiehlt ein Pflege-Tagebuch zu führen und eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin unbedingt sofort der Krankenkasse zu melden. Die Beraterin lässt sich eine Vollmacht unterschreiben, damit sie Frau B.  beraten und deren Interessen gegenüber der Krankenkasse vertreten darf. Eile ist geboten: Ursula B. will demnächst in den Urlaub fahren, bis dahin muss Ersatz für sie als Pflegerin gefunden und auch die Bezahlung hierfür geklärt werden.

Jahrzehnte lang hat Susanne E. als Krankenpflegerin gearbeitet. Doch auch sie benötigt Unterstützung, weil ihre Mutter Elfriede S. durch die altersbedingte AMD-Krankheit ihre Sehkraft fast völlig verloren hat. Der Antrag auf Blindengeld war abgelehnt worden. Die SoVD-Juristin legt dem Widerspruch das Attest des Augenarztes bei. Der bestätigt eine deutliche Verschlechterung des Sehvermögens der 85-Jährigen, die sich gern einem Gutachter präsentieren will.

Annika Fehse beantragt das Blindengeld rückwirkend zum 1. Dezember 2014, damals war der erste Antrag hierfür für die Seniorin gestellt worden. Nahezu 5000Euro hat die Familie der fast völlig blinden Rentnerin für drei Spezialbrillen bezahlt. Geholfen haben sie wenig. „Man klammert sich an jeden Strohhalm“  sagt indes Susanne E. Die Tochter wünscht sich wenigstens eine Erstattung der Kosten für die Taxe, die ihre Mutter zum Arzt fährt, wenn sie diese nicht fahren kann.

Susanne E. zweifelt generell die Objektivität der Gutachter an, wenn diese für eine Krankenversicherung oder den Rententräger ein Gutachten erstellen. Sie sagt resigniert: „Ein Klageverfahren kann sich über zwei bis drei Jahre ziehen. Weiß ich, ob meine Mutter dann noch lebt.“