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Aktuelles

Völlig ohne Einkommen: Jobcenter verweigert BürgergeldVerfahren zieht sich monatelang in die Länge

Das Zusammenleben in einer Familie ist nicht immer einfach. Wenn es Probleme gibt, können sich Betroffene an ihr Jugendamt wenden und dort Beratung und Unterstützung bekommen. So kommunizieren es zumindest die zuständigen Kommunen. Florian J. (Name geändert) wird genau dies allerdings zum Verhängnis. Auf Druck des Jugendamtes zieht er zuhause aus und beantragt Bürgergeld. Doch das Jobcenter verweigert die Zahlung. Erst als sich der SoVD einschaltet, kommt Bewegung in die Sache.

Florian J. wohnt mit seiner Frau und den vier Kindern in einem Haus in Sachsen-Anhalt. Weil es innerfamiliäre Probleme gibt, wendet sich das Ehepaar hilfesuchend an das Jugendamt. „Wir hatten uns dort Unterstützung erhofft. Stattdessen hat uns die Behörde ein Ultimatum gestellt und uns drei Möglichkeiten gegeben. Entweder die Mutter zieht mit den Kindern aus oder ich ziehe aus. Wenn ich mit meiner Frau zusammengeblieben wäre, hätten die Kinder ins Heim gemusst“, erzählt Florian J. und ergänzt: „Definitiv war klar: Ich als Vater sollte von den Kindern getrennt werden.“ Der 40-Jährige zieht schließlich aus und kommt bei Verwandten im Landkreis Braunschweig unter. Da er derzeit keinen Job hat, beantragt er im Oktober 2024 Bürgergeld beim Jobcenter.

Obwohl er keinerlei Einkommen hat und somit kaum seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, teilt ihm das Jobcenter mit, dass eine Entscheidung derzeit nicht möglich sei. Der Grund: Florian J. sei Miteigentümer des Hauses, in dem derzeit seine Frau und die Kinder wohnen. Man müsse erst den Marktwert prüfen, um feststellen zu können, ob er Anspruch auf Bürgergeld habe. Erst dann könne über seinen Antrag entschieden werden. Mündlich habe man ihm mitgeteilt, dass das durchaus ein Jahr dauern könne, so Florian J. Er ist fassungslos. „Ich habe ganz ohne Geld und Dach über dem Kopf dagestanden“, erzählt er. Das Haus zu verkaufen, kommt für ihn nicht infrage. „Wo sollen denn dann meine Frau und die Kinder hin? Eine neue Wohnung für fünf Personen zu finden, ist nahezu unmöglich“, sagt er. Außerdem sei das Haus auch noch gar nicht abbezahlt. „Vor allem wurde völlig außer Acht gelassen, dass man es auch nicht einfach so verkaufen kann. Das dauert. Und solange hätte ich auch kein Geld gehabt“, kritisiert der 40-Jährige.

„Die ganze Situation war wirklich sehr zermürbend. Am Anfang habe ich gedacht, ich schaffe das“, berichtet das SoVD-Mitglied. Nach der Weigerung des Jobcenters, über den Antrag zu entscheiden, habe er sich jedoch sehr alleingelassen gefühlt. Schließlich wendet er sich an den SoVD in Salzgitter. „Ohne jegliches Einkommen konnte Florian J. auch nicht länger bei seinen Verwandten wohnen. Es drohte ihm also Obdachlosigkeit. Da das Jobcenter den Antrag noch immer nicht abschließend bearbeiten wollte, haben wir im Dezember angedroht, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, sofern nicht bis zum 21. Januar eine Entscheidung fällt“, sagt Adriano Kovac, der das SoVD-Beratungszentrum in Salzgitter leitet und sich um den Fall kümmert. Erst da sei Tempo in das Verfahren gekommen. „Am 16. Januar kam dann endlich die Bewilligung. Zwar zunächst nur vorläufig bis Januar 2026, aber immerhin hat unser Mitglied jetzt erstmal eine finanzielle Unterstützung. Allerdings ist es traurig, dass das Jobcenter erst aktiv geworden ist, als wir mit gerichtlichem Vorgehen gedroht haben“, so der Jurist weiter. Insgesamt ist er entsetzt angesichts der Verfahrensweise des Jobcenters: „Es ist schlimm, dass jemand monatelang völlig ohne Einkommen im Regen stehengelassen wird. So etwas darf nicht passieren. Das Jobcenter hätte viel schneller handeln müssen.“

Florian J. sucht derzeit händeringend nach einer eigenen Wohnung. „Das ist nicht einfach. Zweimal hatte ich schon fast eine Zusage, aber auch hier hat das Jobcenter zu lange für eine Entscheidung gebraucht.“ Die Hoffnung gibt der 40-Jährige trotzdem nicht auf.

Wenn es mal wieder länger dauert: DRV braucht anderthalb Jahre für EntscheidungAnträge sind angeblich nicht angekommen

Mithilfe des SoVD beantragt Britta W. (Name geändert) 2024 eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Allerdings hört sie monatelang nichts von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Ihre Anfragen laufen ins Leere und auch der SoVD bekommt keine Antwort. Erst als der Verband für sein Mitglied eine Untätigkeitsklage gegen die DRV einreicht, kommt die Sache in Bewegung – fast anderthalb Jahre später.

Im Januar 2024 kommt Britta W. zu Adriano Kovac in das SoVD-Beratungszentrum in Salzgitter. Aufgrund gesundheitlicher Probleme – sie hat unter anderem Rheuma in Händen und Füßen – bekommt die 62-Jährige bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Da sich ihr Zustand weiter verschlechtert hat, möchte sie nun eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Kovac schlägt ihr stattdessen eine Arbeitsmarktrente vor. „Dabei handelt es sich um eine ganz besondere Rentenart, die auch nur für wenige Betroffene infrage kommt und für die keine Gesundheitsprüfung notwendig ist“, erläutert Kovac. Die Voraussetzungen dafür: Die Antragstellenden müssen bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen und nur noch einen Teilzeitjob zwischen drei und sechs Stunden täglich ausüben können. Außerdem müssen entsprechende Versicherungszeiten vorliegen. „Wenn in diesen Fällen klar ist, dass die Betroffenen aufgrund der gesundheitlichen Probleme keine Arbeit in Teilzeit finden, kommt die Arbeitsmarktrente ins Spiel“, führt der Jurist und SoVD-Berater weiter aus. Bei Britta W. seien diese Voraussetzungen gegeben. „Ich habe früher bei REWE gearbeitet. Aufgrund meines Gesundheitszustands gab es dann einen Aufhebungsvertrag und ich war arbeitslos gemeldet“, erzählt Britta W. Einen neuen Teilzeitjob zu finden, sei aber nahezu unmöglich gewesen.

Kovac stellt für das SoVD-Mitglied deshalb den entsprechenden Antrag – dann beginnt das lange Warten. „Wir haben von der DRV nichts gehört und insgesamt dreimal nachgehakt. Es gab keine Reaktion. Im Dezember 2024 haben wir den Antrag erneut eingereicht – dieses Mal online – und im März 2025 wieder nachgefragt, allerdings ohne Ergebnis“, berichtet Kovac. Und Britta W. ergänzt: „Ich habe auch immer wieder bei der Rentenversicherung angerufen. Dort hat man mich vertröstet und mir gesagt, dass kein Antrag vorliege.“ Verunsichert wendet sich Britta W. wieder an den SoVD. Doch Kovac hat die Anträge unter anderem per Fax eingereicht und entsprechende Nachweise, dass sie bei der DRV angekommen sind. „Die Rentenversicherung hat das schlicht und einfach ausgesessen. Es gab nicht mal ein Feedback, als wir schließlich mit einer Untätigkeitsklage gedroht haben“, sagt er. Britta W. zeigt sich fassungslos: „Mir ist schon klar, dass man bei manchen Dingen Geduld mitbringen muss, aber das ist wirklich unglaublich.“

Erst als der SoVD seine Drohung wahr macht und beim Sozialgericht Braunschweig eine Untätigkeitsklage einreicht, kommt Bewegung in die Sache: Die DRV sieht ihren Fehler ein und schickt auch gleich einen entsprechenden Rentenbescheid für Britta W. mit. Ihr wird rückwirkend ab Januar 2024 die Arbeitsmarktrente zuerkannt und sie erhält eine Nachzahlung von rund 8.000 Euro. „Ich bin wirklich sehr erleichtert, dass es doch noch geklappt hat“, erzählt Britta W. Da diese spezielle Rente immer nur befristet genehmigt wird, muss sie allerdings Ende nächsten Jahres einen Antrag auf Weitergewährung stellen. Berater Kovac ist aber zuversichtlich, dass es dann schneller geht: „Wir sind aus unserer Beratung im Umgang mit Behörden schon so einiges gewohnt, aber das Verhalten der DRV schlägt dem Fass den Boden aus. Ich gehe davon aus, dass bei der Weitergewährung dann schneller entschieden wird.“

Am Sonnabend 15.11.2025 fand eine Mitgliederehrung des Ortsverbands Salzgitter Bad im Kniestedter Herrenhaus in Salzgitter Bad stattMitgliederehrung des Ortsverbands Salzgitter Bad

Zu den Gästen zählten unter anderem das SoVD-Mitglied und MDL Marcus Bosse, der Ratsvorsitzende der Stadt Salzgitter Michel Letter sowie Michael Loos, der Kreisvorsitzende des SoVD Salzgitter.

In seiner Eröffnungsrede bedankte sich Herr Eisfeld für die rege Teilnahme an der Mitgliederehrung. Marcus Bosse und Michel Letter äußerten in ihren Grußworten die Herausforderungen, denen sich Menschen mit Einschränkungen im Land Niedersachsen und in der Stadt Salzgitter gegenübersehen. Anschließend vertiefte Herr?Loos das Thema ausführlich in seiner Grußrede.

Nach Kaffee und Kuchen erfolgte die Ehrungen für 10, 25 und 35 Jahre Mitgliedschaft im SoVD durch Hans-Werner Eisfeld, Marcus Bosse, Sabine Meyer und Alf Müller. Besonders hervorzuheben war die Ehrung von Erna Lehmann, die älteste Anwesende, die gleichzeitig auch die längsten Mitglied im SoVD Salzgitter Bad innehat. Die 97 Jährige ist seit 40 Jahren imSoVD aktiv und wurde für ihre langjährige Treue in feierlicher Würdigung geehrt.

Zum Abschluss gab es eine Überraschung: Vorsitzender Hans-Werner Eisfeld und die Schatzmeisterin Marion?Drews wurden durch den Kreisvorsitzenden Michael Loos für 15 Jahre Vorstandsarbeit ausgezeichnet. Auch sie erhielten, wie alle geehrten Personen, eine Urkunde, einen Blumenstrauß und eine Anstecknadel.

Hans-Werner Eisfeld wurde für sein Engagement für Senioren und Behinderte geehrt1. Ortsvorsitzender des SoVD-Ortsverband Salzgitter Bad mit Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet

Der 74-jährige Hans-Werner Eisfeld wurde für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Seit Jahrzehnten setzt er sich für die Belange von Senioren und Menschen mit Behinderungen ein. Neben seiner Tätigkeit als Ortsvorsitzender des SoVD Salzgitter-Bad hat er zahlreiche weitere Ämter inne: Er ist Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderungen, Mitglied des Seniorenbeirates und des Landesbehindertenrates, Delegierter im Landesseniorenrat sowie ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Braunschweig.

Sein herausragendes Engagement wurde nun mit dem Bundesverdienstkreuz gewürdigt. Die Auszeichnung erhielt er während einer Sitzung des SoVD Salzgitte-Bad aus den Händen der SPD-Bundestagsabgeordneten Dunja Kreiser – im Beisein des SoVD-Landesvorsitzenden Dirk Swinke, des Präsidenten des Behinderten-Sportverbands Niedersachsen Karl Finke, Seniorenbeirats-Mitglied Hagen Reese und weiterer Gäste.

Krankengeld auch für Begleitpersonen Anspruch für enge Bezugspersonen bei Assistenz im Krankenhaus

Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Personen, die als enge Bezugspersonen einen Menschen mit Behinderung für eine stationäre Behandlung ins Krankenhaus begleiten müssen, Anspruch auf Krankengeld. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Salzgitter weiß, was genau Betroffene hier beachten sollten.

Enge Bezugspersonen, die einen Menschen mit Behinderung für eine stationäre Krankenhausbehandlung begleiten müssen, haben, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden, einen Anspruch auf Krankengeld. „Dieser Anspruch besteht für den Zeitraum, in dem die Begleitperson im Krankenhaus assistieren muss. Auch für ganztägige Krankenhausaufenthalte wird Krankengeld gezahlt“, erläutert Adriano Kovac aus dem Beratungszentrum in Salzgitter.

Als eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Kostenübernahme muss die zu begleitende Person ein behinderter Mensch sein, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht. Außerdem muss aufgrund der Behinderung eine medizinische Notwendigkeit für die Begleitung vorliegen; etwa, weil die Begleitperson bei der Verständigung unterstützt.

Zum engen Personenkreis zählen unter anderem Eltern, Geschwister und Lebenspartner*innen oder eine Person, zu der die gleiche persönliche Bindung wie zu einem*einer nahen Angehörigen besteht. „Für Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld übernimmt dann die Krankenkasse die Kosten. Dafür muss das Krankenhaus der Begleitperson am Tag der Entlassung bescheinigen, dass eine Mitaufnahme medizinisch notwendig war“, so Kovac. Bei Bedarf könne auch eine vorläufige Bescheinigung zu Beginn oder während der Behandlung im Krankenhaus ausgestellt werden.

Bei Fragen stehen die Berater*innen des SoVD in Salzgitter gerne zur Verfügung. Sie können unter 05341 88460 erreicht werden und informieren auch zu weiteren Themen aus den Bereichen Gesundheit und Behinderung.

Behinderung: Mehrkosten für Urlaub erstatten lassenSozialhilfeträger kann Kosten für notwendige Begleitpersonen übernehmen

Sind Menschen mit Behinderung bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen, können sie sich die daraus entstehenden Mehrkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger erstatten lassen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Salzgitter informiert zu diesem Thema.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts haben Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Mehrkosten einer Urlaubsreise erstatten zu lassen. Übernommen werden Kosten, die dadurch entstehen, dass Betroffene auf eine Begleitperson angewiesen sind. „Wichtig ist hier, dass die Regelung ausschließlich für solche zusätzlichen, nicht vermeidbaren Kosten gilt, die aufgrund einer Behinderung entstehen. Betroffenen wird also nicht die gesamte Urlaubsreise zurückerstattet“, verdeutlicht SoVD-Berater*in Adriano Kovac in diesem Zusammenhang. Dabei gilt beispielsweise ein einwöchiger Erholungsurlaub einmal im Jahr als angemessen. Übernommen werden die sogenannten Eingliederungshilfeleistungen vom Sozialhilfeträger, um Betroffenen mehr Teilhabe zu ermöglichen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts den neugefassten Behinderungsbegriff und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärkt“, so Kovac. Urlaubsreisen würden demnach als ein legitimes Teilhabebedürfnis im Rahmen der Freizeitgestaltung verstanden werden.

Bei weiteren Fragen und Unterstützungsbedarf stehen die Berater*innen des SoVD in Salzgitter unter 05341 88460 oder info.salzgitter(at)sovd-nds.de zur Verfügung.

Sommerfest des SoVD Lebenstedt: Musik, Sonne und gelebte Gemeinschaft

Am 05 Juli 2025 lud der SoVD Lebenstedt zu einem ganz besonderen Sommerfest ein – und rund 140 Mitglieder und Gäste folgten der Einladung. Bei strahlendem Sonnenschein, guter Musik und duftendem Grillgut erlebten alle einen kurzweiligen Nachmittag, der das Motto „Gemeinsam statt einsam“ auf schönste Weise mit Leben füllte.

Gleich zu Beginn begrüßte der Vorsitzende die Anwesenden herzlich und hob in seiner Ansprache die Bedeutung des Miteinanders hervor – ein zentrales Anliegen des SoVD, das an diesem Tag spürbar gelebt wurde. Musikalisch begleitet wurde das Fest von der Coverband „Don’t Beat Bubu“, die mit Klassikern aus den 1980er Jahren für ausgelassene Stimmung sorgte. Ob zum Mitsingen im Vereinsheim Marienbruch oder beim entspannten Gespräch draußen in der Sonne – für jede und jeden war etwas dabei.

Auch kulinarisch wurde einiges geboten: Die Mitglieder des Vorstands sorgten als Helferteam dafür, dass die organisatorischen Punkte alle klappten. Das Team vom Vereinsheim Marienbruch sorgte für das leibliche Wohl und servierten frisch gegrilltes mit einem Lächeln. Das offene, herzliche Miteinander lud zu vielen Gesprächen ein – und wer weiß, vielleicht wurde an diesem Tag sogar der Grundstein für neue Freundschaften gelegt.

Zum Abschluss des gelungenen Nachmittags bedankte sich der Kreisvorsitzende mit einer kurzen Rede bei allen Beteiligten – besonders bei der Musikgruppe, dem Organisationsteam und dem Team Vereinsheim Marienbruch für das leibliche Wohl . Die zahlreichen positiven Rückmeldungen der Gäste bestätigten: Dieses Fest war ein voller Erfolg und ein wunderbares Beispiel für gelebte Gemeinschaft im SoVD Lebenstedt.

Seniorentag 2025

Beim dem diesjährigen Senioren Tag in Salzgitter Bad war auch der SoVD Salzgitter wieder mit einem eigenen Stand vertreten. Wie schon in den vergangenen Jahren wurde die Gelegenheit genutzt unsere vielfältige Arbeit vorzustellen und mit den Besuchern ins Gespräch zu kommen. 

Mehr als 400 Personen haben die Gelegenheit genutzt und sich informiert. Außerdem konnten sie an einem Glücksrad teilnehmen. Ebenfalls wurden viele Befragungen zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit durchgeführt.

Betroffene müssen Einkommen habenLeistungsempfänger*innen können SoVD-Mitgliedsbeitrag angerechnet bekommen

Salzgitter. Entlastung für den kleinen Geldbeutel beim Mitgliedsbeitrag des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Salzgitter: Empfänger*innen von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld können den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet bekommen und höhere Sozialleistungen erhalten. Die wichtigste Bedingung dabei ist, dass die Betroffenen ein Einkommen haben. Denn dieses wird bei der Anrechnung zugrunde gelegt. Was Betroffene darüber hinaus wissen sollten, erklärt der SoVD in Salzgitter.

Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld erhält, hat oft kaum genug Geld, um über die Runden zu kommen. Da ist jede zusätzliche Ausgabe eine Belastung. Die gute Nachricht: Benötigen sie sozialrechtliche Unterstützung und werden Mitglied im SoVD, können Betroffene den Mitgliedsbeitrag unter Umständen angerechnet bekommen. Möglich ist das aber nur, wenn sie ein Einkommen haben. „Das heißt, die Sozialleistungen müssen aufstockend bezogen werden“, verdeutlicht SoVD-Berater*in Adriano Kovac. Denn: Es handelt sich um einen Betrag, der beim auf die Leistungen anrechenbaren Einkommen Berücksichtigung findet. „Da sich dieses durch die Beitragszahlung verringert, werden die Leistungen der Empfänger*innen entsprechend angehoben“, informiert Kovac. Das gelte auch für Empfänger*innen einer Rente.

Wird Sozialhilfe oder Grundsicherung bezogen, erfolgt die Anrechnung meist unproblematisch zum Beispiel auf die Rente. „Das zuständige Amt muss dazu allerdings über die SoVD-Mitgliedschaft informiert sein. Gegebenenfalls wird ein Nachweis verlangt“, so Kovac. Im Zusammenhang mit Bürgergeld ist die Lage etwas komplizierter. „Hier ist der Beitrag nur absetzbar, wenn der*die erwerbstätige Leistungsberechtigte mehr als 400 Euro im Monat verdient und notwendige Ausgaben nachweist. Diese Ausgaben müssen zusammen mit den Absetzbeträgen monatlich 100 Euro übersteigen“, erklärt Kovac.

Bei weiteren Fragen zur Anrechenbarkeit des Mitgliedsbeitrags helfen die Berater*innen des SoVD in Salzgitter gerne weiter. Der Verband kann telefonisch unter 05341 88460 sowie per E-Mail unter info.salzgitter(at)sovd-nds.de erreicht werden.

Krankenversicherung lehnt Versorgung mit notwendigem Hilfsmittel zunächst ab SoVD erwirkt Kostenübernahme für Reha-Stuhl

Trotz mehrerer Erkrankungen mit schwerwiegenden körperlichen Beschwerden versucht Ingrid T. (Name geändert) ihren Alltag bestmöglich zu bewältigen. Der Rollstuhl, den sie zu Hause nutzt, um mobiler zu sein, verschlimmert ihre Wirbelsäulenprobleme jedoch. Einen Therapie-Stuhl, der ihre Schmerzen lindern und den Beschwerden entgegenwirken könnte, will die Krankenkasse nicht zahlen. Erst ein Widerspruch des SoVD veranlasst die Versicherung dazu, Ingrid T.s Gesundheitszustand neu zu bewerten.

Der Alltag kostet Ingrid T. viel Kraft. Durch eine schwere Osteoporose ist ihre Mobilität eingeschränkt und sie leidet immer wieder unter enormen Schmerzen. Die Erkrankung verursacht vielfältige gesundheitliche Probleme. „Im Moment habe ich drei Brüche im linken Fuß“, erläutert die 71-Jährige. Auch Knöchel oder Schienbein seien bereits gebrochen gewesen. In ihr Schultergelenk musste inzwischen zum zweiten Mal eine Titanplatte eingesetzt werden. Zudem habe infolge der Osteoporose die gesamte Wirbelsäule Schäden davongetragen, so Ingrid T. Insbesondere die starken und anhaltenden Rückenschmerzen schränken sie im Alltag sehr ein. Der Rollstuhl, der ihr zu Hause als Hilfsmittel dient, um mobil zu sein, hat diese verstärkt. „Durch den Rollstuhl hat sich die Wirbelsäule noch weiter verdreht. Er gibt dem Rücken keinerlei Halt“, schildert Ingrid T. Dadurch seien die Beschwerden schlimmer geworden. „Ich konnte zeitweise nicht im Bett liegen und länger als eineinhalb Stunden schlafen, weil die Schmerzen so stark waren“, beschreibt das SoVD-Mitglied.

Sie informiert sich im Internet, was ihr helfen und einer weiteren Verschlechterung ihres Gesundheitszustands entgegenwirken könnte. Auch tauscht sich Ingrid T. mit ihren Ärztinnen und Ärzten aus. Statt des ungeeigneten Rollstuhls empfehlen ihr diese, zu Hause einen Therapie-Stuhl zu nutzen und sie stellen ihr eine entsprechende ärztliche Verordnung aus. Anschließend prüfen Fachleute im Sanitätshaus, welcher Stuhl sich für sie eignet und mit welchem sie gut zurechtkommt. Dabei findet sich ein geeignetes Modell. Der Sitz sei gut und der Therapie-Stuhl gebe viel mehr Halt als der einfache Rollstuhl, erzählt Ingrid T. Ganz entscheidend wichtig sei auch die elektrische Aufstehhilfe mit dem Kippen der Sitzfläche, die der ausgewählte Therapie-Stuhl bietet: „Damit kann ich einfacher auf meine Füße kommen und muss mich nicht mit meiner kaputten Schulter herausstemmen“, veranschaulicht Ingrid T. Aus dem Rollstuhl aufzustehen, sei ihr nur mit viel Mühe und Schmerzen möglich.

Erleichtert darüber, dass es ein passendes Hilfsmittel gibt, beantragt sie bei ihrer Krankenversicherung, der Audi BKK, eine Kostenübernahme für den Therapie-Stuhl. Doch die Krankenkasse lehnt dies rasch ab. Sie verweist darauf, dass ihre Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen“. Zudem behauptet die Versicherung in ihrem Schreiben, dass sie Kosten für den beantragten Therapie-Stuhl nicht übernehmen dürfe, da es aufgrund fehlender Zulassung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Ingrid T. kann dies nicht nachvollziehen. Vor allem versteht sie nicht, warum sich vor der Ablehnung niemand zu Hause ein Bild von ihrem Alltag und den schwerwiegenden Schmerzen gemacht hat. Stattdessen wurde nach Aktenlage entschieden. Als auch ein Telefonat mit der Versicherung nicht weiterhilft, stoßen Ingrid T. und ihr Mann auf das SoVD-Beratungszentrum in Salzgitter und dessen sozialrechtliche Unterstützung. Schnell sei klar gewesen: „Das müssen wir machen, das ist die letzte Chance“, erinnert sich Ingrid T. Der SoVD in Salzgitter reicht für sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenversicherung ein. Dabei richtet sich der Widerspruch insbesondere gegen die Aussage, das beantragte Hilfsmittel sei keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Adriano Kovac, der zuständige SoVD-Berater, weist darauf hin, dass ein Hilfsmittelverzeichnis lediglich eine Entscheidungshilfe ist, aber keine abschließende Entscheidungsgrundlage. „Wir haben in der Widerspruchsbegründung aufgezeigt, dass ein einfacher Rollstuhl bereits zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands von Frau T. geführt hat und der beantragte Therapie-Stuhl dazu beitragen kann, den Alltag mit weniger Schmerzen und körperlichen Anstrengungen zu bewältigen“, schildert Kovac. „Deswegen haben wir angeregt, den Vorgang dem Medizinischen Dienst vorzulegen, damit dieser die Besonderheiten des vorliegenden Falles prüfen kann.“ Zusätzlich verfasst Ingrid T. auf Empfehlung des SoVD eine Eigendarstellung, in der sie ihre täglichen gesundheitlichen Beschwerden schildert und verdeutlicht, dass sie derzeit keine Lebensqualität hat.

Im Widerspruchsverfahren folgt die Krankenkasse der Empfehlung des SoVD und zieht den Medizinischen Dienst hinzu. Dieser erkennt den Bedarf von Ingrid T. an und bestätigt, dass sie einen Therapie-Stuhl benötigt. Jedoch bezieht sich die Krankenkasse nochmals auf das Wirtschaftlichkeitsgebot und veranlasst, dass zunächst andere Modelle auf Verwendbarkeit geprüft werden. Erst nach einem weiteren Austausch zwischen Krankenversicherung und Sanitätshaus erhält Ingrid T. den Bescheid, dass die Kosten für das ursprünglich beantragte Modell übernommen werden. „Ich bin wirklich heilfroh, dass wir das gemacht haben und in den Widerspruch gegangen sind – und dass die Krankenversicherung die Kostenübernahme endlich, endlich bewilligt hat“, freut sich das SoVD-Mitglied.

Krankenkasse verweigert medizinische TherapieSoVD setzt für 88-Jährigen Weiterbehandlung mit wirksamem Medikament durch

Wegen einer Erbkrankheit kommt es bei Franz Müller (Name geändert) immer wieder zu starkem Blutverlust. Obwohl eine neuartige medizinische Therapie die Blutungen lindert, will seine Krankenkasse das wirksame Medikament nicht mehr bezahlen. Dagegen hat der 88-Jährige mit Hilfe des SoVD erfolgreich Widerspruch eingelegt und die Fortführung der Behandlung erreicht.

Franz Müller lebt seit seiner Geburt mit Morbus Osler, einer erblich bedingten krankhaften Erweiterung der Blutgefäße. In jungen Jahren beeinträchtigte ihn die Krankheit kaum. „Ich hatte gelegentlich Nasenbluten. Aber wirklich eingeschränkt hat mich das nicht“, berichtet Müller. Seinem Beruf konnte er ohne Einschränkungen nachgehen und auch im Alltag machte die Erkrankung keine nennenswerten Probleme. Nachdem er allerdings im Rentenalter eine Herzoperation überstanden hatte und Medikamente zur Blutverdünnung nehmen musste, kam es zu starkem Blutverlust. Die behandelnden Ärzte versuchten zwar, die betroffenen Gefäße zu veröden, um Blutungen unter anderem im Bauchraum zu stoppen, doch das blieb ohne Erfolg. „Es gab Situationen, in denen mir alle zwei Wochen Bluttransfusionen verabreicht wurden, um den Blutverlust auszugleichen“, so der 88-Jährige. Hinzu kamen Schmerzen und Unwohlsein.

Um das Problem in den Griff zu bekommen, hatte Müllers behandelnder Arzt angeregt, ihn mit dem Wirkstoff Bevacizumab zu behandeln. Das Medikament - ein humanisierter monoklonaler Antikörper – richtet sich gegen das Gefäßwachstum. So soll der Blutverlust gestoppt werden. Eigentlich kommt der Wirkstoff in der Krebstherapie zum Einsatz, um Tumorzellen zu bekämpfen. Doch es gibt Studien, die einen positiven Effekt auf Patienten belegen, die an Morbus Osler leiden.

Schon der erste Einsatz des Medikamentes zeigte bei Müller die gewünschte Wirkung. Weitere Bluttransfusionen benötigte der Rentner zunächst nicht. Doch dann erhielt der 88-Jährige eine Nachricht von seiner Krankenkasse BKK. Es wurde eine medizinische Begutachtung angeordnet. Dann folgte der Bescheid, dass die Therapie mit dem Wirkstoff einzustellen sei. Dies wurde unter anderem damit begründete, dass die Bluttransfusionen sowie operative Behandlungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Gefäßblutungen ausreichend seien. Als grundlegendes Argument führte die BKK an, dass es für die Behandlung seiner Erbkrankheit mit dem Wirkstoff Bevacizumab keine Zulassung gebe. „Ich war schon sehr überrascht, weil ich mich nach der Therapie mit dem Medikament viel besser gefühlt habe“, sagt Müller.

Gegen den Bescheid der Krankenkasse legte Müller deshalb mit Unterstützung des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) Widerspruch ein. „Der Widerspruch war begründet, weil es Herrn Müller nachweislich durch das Medikament besser ging. Er brauchte über fünf Monate keine Bluttransfusion mehr. Nebenwirkungen zeigten sich nicht“, sagt Adriano Kovac, Leiter des SoVD-Beratungszentrums Salzgitter, der Müller unterstützt hatte. Die bisherigen Versuche, den 88-Jährigen mit Gefäßverödungen zu behandeln, seien erfolglos geblieben. Daher sei ein sogenanntes „Off-label use“ des Wirkstoffs Bevacizumab zu rechtfertigen, zumal der durch Morbus Osler ausgelöste Blutverlust durchaus lebensbedrohlich sein kann. Dem Widerspruch legte der Sozialberater die entsprechenden medizinischen Belege bei, die Müllers Arzt zur Verfügung stellte.

Der Widerspruch hatte Erfolg. Nach einigen Abwägungen stimmte die BKK der weiteren Behandlung mit Bevacizumab zu, wenn auch mit dem Vorbehalt, dass die Weiterführung der Therapie vorerst auf sechs Monate zu begrenzt ist. Die Behandlungserfolge seien nachzuweisen, um die Behandlungen weiter zu gewähren.

Müller ist erleichtert, dass sich die Krankenkasse bewegt hat und ihm nun die Therapie ermöglicht. „Ich bin sicher, dass mir das Medikament hilft“, sagt der 88-Jährige. Dem SoVD ist er dankbar für die rechtliche Beratung in dieser Frage. „Das war für mich eine große Hilfe“, so der Rentner.